Karpaltunnelsyndrom: Wie helfen Verhaltenstipps?
Vielerlei Verhaltenstipps bzw. Verhaltensänderungen können dabei helfen, die Symptome des Karpaltunnelsyndroms zu lindern - besonders dann, wenn die Erkrankung noch nicht weit fortgeschritten ist. Auch dem Wiederauftreten der Beschwerden kann so vorgebeugt werden.
Verhaltenstipps
Die Entlastung und kurzzeitige Schonung des Handgelenks ist eine wichtige Erstmaßnahme, um die Beschwerden, die das Karpaltunnelsymptom verursacht, zu lindern. Häufig ist die Erkrankungsentstehung eng mit dem Lebensstil und mit bestimmten Tätigkeiten verknüpft: Einseitige, handgelenksbelastende Arbeitsweisen etwa sind besonders häufig ursächlich für die schmerzhafte Symptomatik. Solch ungünstige Bewegungsmuster zu vermeiden bzw. zu minimieren und das Handgelenk möglichst wenig zu belasten kann entscheidend für eine Beschwerdelinderung sein. Zu einer wirksamen Entlastung können vielerlei Maßnahmen im Alltag beitragen, die einfach umzusetzen sind. Einige der wichtigsten Punkte hierbei sind: das Vermeiden und Lockern starrer Positionen, bessere Ergonomie bei der Arbeit (z. B. am Schreibtisch) sowie kraftsparende und entlastende Arbeitsweise. So wird jene Überlastung reduziert, die häufig ursächlich für die Entstehung des Karpaltunnelsyndroms ist. In frühen Erkrankungsstadien können die nachfolgenden Verhaltenstipps sehr hilfreich sein. Sie können auch sehr gut mit anderen niederschwelligen Maßnahmen kombiniert werden.
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)- Ständige Kommission Leitlinien. (2016). S3 Leitlinie: Diagnostik und Therapie des Karpaltunnelsyndroms. Abgerufen von https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/005-003l_S3_Karpaltunnelsyndrom_Diagnostik_Therapie_2012-06-abgelaufen.pdf
- American Academy of Orthopaedic Surgeons. Management of Carpal Tunnel Syndrome Evidence-Based Clinical Practice Guideline. Published February 29, 2016.
- LeBlanc, Kim Edward, and Wayne Cestia. “Carpal tunnel syndrome.” American family physician vol. 83,8 (2011): 952-8.